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Wissen wie, wo, was, wohin, weg muss

Wir haben für Sie ein Lexikon der gängigsten Begriffen der Abfallwirtschaft erstellt, kurz und kompetent. Dies hilft Ihnen bei der Kostenplanung und zeigt sinnvolle Trennungen für Sie auf.

 

Aufgeführte Abfallgruppen werden mit unterschiedlichen Gebührensätzen belastet.

 

Haben Sie Fragen zu aktuellen Gebührensätzen? Sind Sie unsicher bei Ihrer Stoffeingrenzung? Wir helfen Ihnen gern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: via E-Mail oder direkt telefonisch: +49-2564-93-6020

 

Abfallart  Erlaubte Inhalte

Akten

  • Papier
  • Disketten, Mikrofilme,
  • CD-Roms oder Scheckkarten

 

Reine Papierakten werden getrennt erfasst und wie Altpapier zershreddert und wiederverwertet.

Altglas
  •  Altglas in rot, grün und weiß

Altglas wird in Glashütten eingeschmolzen. Fremdkörper wie Verschlüsse, Korken und Kronkorken gehören nicht in den Glasabfall.

Altholz I & II (unbehandelt)
  • Balken und Bretter
  • Paletten und Kisten
  • Schnittreste und Holzspäne

 

Auch kleine Fremdanteile von behandeltem Holz machen aus dieser Gruppe behandeltes Altholz

Altholz III & IV (behandelt)
  • Bretter von Verschalungen
  • Parkett und Paneele, Möbel
  • Fensterrahmen (ohne Scheiben)
  • Türblätter, Tischlerplatten, Zäune 
  • spezielle Schnittreste und Späne

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz sowie Bahnschwellen gehören zur Gruppe IV 

Altreifen

 

  • Altreifen
  •  

Altreifen werden thermisch in geshredderter Form in Zementwerken als Sekundärbrennstoff verwertet. Ihre Entsorgung ist anzeigepflichtung und muss dokumentiert werden.

Asbest

Asbest ist stark gesundheitsgefährdend, bei seiner Verwertung dürfen keine Stäube entstehen!

 

Überlassen Sie die Entsorgung von Asbest einem lizenzierten Fachbetrieb oder erkundigen Sie sich zuvor genau über die Besonderheiten und Risiken der fachgerechten Asbestentsorgung.

Baumischabfall
  • Holz, Folien, Tapetenresten, Kabel
  • Rohre, Gips- und Gipskartonplatten
  • Porenbeton, Bitumen-Dachpappe
  • Metalle, wie z.B. Träger, Heizkörper,
  • Türen, Kunststoffe und Papier  
    Mineralische Mischungen sind Bauschutt! Lacke, Farben oder gar Asbest entnehmen, sonst entsteht Sondermüll!
Bauschutt
  • Mauerwerk (klein)
  • Straßenaufbruch (zerkleinert)
  • Beton, Putz- und Mörtelreste
  • kleinere Mengen an Sand
  • Ziegelsteine und Dachziegel
  • Kacheln und Fliesen
  • Reste von Porzellan: Waschbecken und Kloschüsseln
Dachpappen
  • Teerpappen
  • Bitumendachpappen

 

Dachpappen werden meist als Baumischabfall entsorgt.

Elektroschrott
  • Computer, Radio, Telefon
  • Elektrische Küchengeräte
  • Fernsehgeräte und Computermonitore

 

Entnehmen Sie unbedingt vorher Batterien und
Akkumulatoren (sonst entsteht Sondermüll!)

Erdaushub
  • Mutterboden und Grasboden
  • Lehm und Tonboden

Erdaushub, wenn nicht verunreinigt durch Öle, Fette, Säuren, Laugen oder andere chemische Verbindungen, ist kein Abfall!

Gewerbliche Abfälle Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihr Abfälle getrennt zu halten und zu entsorgen. Zahlreiche Richtlinien des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) regeln diese Pflichten. Durch die Beauftragung eines zugelassenen Entsorgungsunternehmens wie BUSSMANN kommen Sie Ihren Pflichten bereits zum Teil nach. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Grünabfälle
  • Laub, Sträucher, Äste bis 15 cm Aststärke
  • Rasenschnitt und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle
  • Keine gekochten Speisereste oder Kunststoffe
Grüner Punkt Sämtliche mit dem grünen Punkt gekennzeichneten Artikel sind über den Gelben Sack im Hausmüll gesondert zu entsorgen
Metallschrott
  • Metalle ohne schädliche Restanhaftungen
  • Metalle ohne schädliche Restbefüllungen

Nach der Sortierung geht Metallschrott geht in Stahlhütten zur Wiedereinschmelzung und wird vollständig verwertet.

Minerallwollen und Dämmstoffe
  • Glas- und Steinwolle
  • Andere Dämmstoffe

    Mineralwollen müssen als Baumischabfall entsorgt werden.
Papier
  • Zeitungen, Zeitschriften, Kartons, Papppverpackungen,
  • Prospekte, Papiertüten, saubere Papierservietten
  • Büropapier, Kataloge

Nicht jedoch Tetra-Paks, Kunststofffolien oder Dosen, diese sind entweder Restmüll oder aber im Grünen Punkt zu entsorgen.

Restmüll Als Restmüll wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die wegen Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen zuzuordnen ist.
Sondermüll
  • Spraydosen
  • Quecksilberthermometer
  • Leim und Klebemittel
  • Spiritus und Terpentin
  • Fleck- und Kalkentferner
  • Altbatterien, Leuchtstoffröhren
  • Abbeize und Verdünner
  • Altfarben und Altlacke, Holzschutzmittel
Sperrmüll Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können. Hierzu gehören z.B.: alte oder beschädigte Möbelstücke, Fahrräder und Teppiche.

Es gehören nicht dazu: Lacke, Farben, Grünabfälle, Speisereste. Schon >15% Verunreinigung und es entsteht Restmüll

 

Service 

 

Brauchen Sie mehr Details? Im Leitfaden "Was gehört wohin?" finden Sie jede erdenkliche Abfallsorte zugeordnet.

 

Was gehört wohin? (PDF) 

Hermann Bussmann GmbH
Max-Planck-Str. 24
48691 Vreden

Tel.: +49 (0) 25 64 - 93 60 - 0
Fax: +49 (0) 25 64 - 93 60 - 60
 
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