
Wir haben für Sie ein Lexikon der gängigsten Begriffen der Abfallwirtschaft erstellt, kurz und kompetent. Dies hilft Ihnen bei der Kostenplanung und zeigt sinnvolle Trennungen für Sie auf.
Aufgeführte Abfallgruppen werden mit unterschiedlichen Gebührensätzen belastet.
Haben Sie Fragen zu aktuellen Gebührensätzen? Sind Sie unsicher bei Ihrer Stoffeingrenzung? Wir helfen Ihnen gern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: via E-Mail oder direkt telefonisch: +49-2564-93-6020
| Abfallart | Erlaubte Inhalte |
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Akten |
Reine Papierakten werden getrennt erfasst und wie Altpapier zershreddert und wiederverwertet. |
| Altglas |
Altglas wird in Glashütten eingeschmolzen. Fremdkörper wie Verschlüsse, Korken und Kronkorken gehören nicht in den Glasabfall. |
| Altholz I & II (unbehandelt) |
Auch kleine Fremdanteile von behandeltem Holz machen aus dieser Gruppe behandeltes Altholz |
| Altholz III & IV (behandelt) |
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz sowie Bahnschwellen gehören zur Gruppe IV |
| Altreifen |
Altreifen werden thermisch in geshredderter Form in Zementwerken als Sekundärbrennstoff verwertet. Ihre Entsorgung ist anzeigepflichtung und muss dokumentiert werden. |
| Asbest |
Asbest ist stark gesundheitsgefährdend, bei seiner Verwertung dürfen keine Stäube entstehen!
Überlassen Sie die Entsorgung von Asbest einem lizenzierten Fachbetrieb oder erkundigen Sie sich zuvor genau über die Besonderheiten und Risiken der fachgerechten Asbestentsorgung. |
| Baumischabfall |
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| Bauschutt |
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| Dachpappen |
Dachpappen werden meist als Baumischabfall entsorgt. |
| Elektroschrott |
Entnehmen Sie unbedingt vorher Batterien und |
| Erdaushub |
Erdaushub, wenn nicht verunreinigt durch Öle, Fette, Säuren, Laugen oder andere chemische Verbindungen, ist kein Abfall! |
| Gewerbliche Abfälle | Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihr Abfälle getrennt zu halten und zu entsorgen. Zahlreiche Richtlinien des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) regeln diese Pflichten. Durch die Beauftragung eines zugelassenen Entsorgungsunternehmens wie BUSSMANN kommen Sie Ihren Pflichten bereits zum Teil nach. Wir beraten Sie hierzu gerne. |
| Grünabfälle |
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| Grüner Punkt | Sämtliche mit dem grünen Punkt gekennzeichneten Artikel sind über den Gelben Sack im Hausmüll gesondert zu entsorgen |
| Metallschrott |
Nach der Sortierung geht Metallschrott geht in Stahlhütten zur Wiedereinschmelzung und wird vollständig verwertet. |
| Minerallwollen und Dämmstoffe |
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| Papier |
Nicht jedoch Tetra-Paks, Kunststofffolien oder Dosen, diese sind entweder Restmüll oder aber im Grünen Punkt zu entsorgen. |
| Restmüll | Als Restmüll wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die wegen Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen zuzuordnen ist. |
| Sondermüll |
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| Sperrmüll | Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können. Hierzu gehören z.B.: alte oder beschädigte Möbelstücke, Fahrräder und Teppiche.
Es gehören nicht dazu: Lacke, Farben, Grünabfälle, Speisereste. Schon >15% Verunreinigung und es entsteht Restmüll |
Service
Brauchen Sie mehr Details? Im Leitfaden "Was gehört wohin?" finden Sie jede erdenkliche Abfallsorte zugeordnet.
Max-Planck-Str. 24
48691 Vreden
Tel.: +49 (0) 25 64 - 93 60 - 0
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